UVV-Prüfung
Wir sichern Sie und Ihre Mitarbeiter ab.
Gesetzlich vorgeschriebene UVV Prüfung Firmenfahrzeuge mindestens jährlich durchzuführen.
Für Gewerbetreibende besteht eine gesetzliche Verpflichtung, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), die gewerblich zugelassenen Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
- Die UVV Prüfung gilt für alle gewerblich zugelassenen Firmenfahrzeuge, sofern mindestens ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Diese Fahrzeuge stellen für die Berufsgenossenschaft Arbeitsmittel dar.
- Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung.
- Mindestens jährlich ist nach der Berufsgenossenschaftsordnung (DGUV 70, BGV D29) der betriebssichere Zustand zu prüfen und zu dokumentieren.
- Geprüft wird die Betriebssicherheit bestehend aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und der Wartung nach Herstellervorgaben durchzuführen.
- Die Berufsgenossenschaft kann jederzeit unaufgefordert die Einhaltung überprüfen.
- Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld drohen.
Ordnungswidrigkeit nach § 209 Abs.1 Nr.1 SGB VII i. V. m. § 58 DGUV Vorschrift 70. Nach § 209 Abs.3 SGB VII kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zwischen 2.500 Euro und bis zu 10.000 Euro geahndet werden. - Bei Nichteinhaltung kann die Versicherungsleistung bei einem Arbeitsunfall verweigert werden.
- Viele Leasinggesellschaften übernehmen im Rahmen der Servicepakte die Gebühren. Sprechen Sie uns gerne an.
Unsere fachgerechte Durchführung wird auf Ihrer Servicerechnung und in einem gesonderten Prüfprotokoll – für Ihre Ablage - dokumentiert.
Sparen Sie Zeit und Geld für eventuelle Folgetermine.
Verbinden Sie die UVV Prüfung mit einem Routinebesuch wie Hauptuntersuchung oder Fahrzeugwartung. Bei Feststellung notwendiger Reparaturen zur Einhaltung der UVV-Richtlinie können diese nach Absprache mit Ihnen sofort erledigt werden.
Vereinbaren Sie Ihren Termin bei uns unter 040-711 828 0